Wertsteigerungen: Schützen Sie Ihr geschenktes oder ererbtes Vermögen
Der typische Problemfall stellt sich wie folgt dar: Die Ehegatten leben in durchschnittlichen Einkommensverhältnissen. Sie heiraten 2008. Ein Ehegatte erhält von seinen Eltern unentgeltlich das Eigentum an einem Reihenhaus, Wert 300000.- oder er erbt es. Die Ehe wird in 2021 geschieden. Der Wert des Reihenhauses beträgt jetzt 600000.-. Der Ehegatte, der Eigentümer des Reihenhausgrundstückes ist, muss nun seinem Partner 150.000.- € als Zugewinnausgleich bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er gezwungen, das von seinen Eltern ahnungslos übertragene Reihenhaus zu veräußern.
Damit es dazu nicht kommt, sollte durch entsprechende Gestaltungen im Übergabevertrag und/oder im Ehevertrag entgegengewirkt werden.
Deshalb meine Empfehlung: Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.