rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Als Fachanwälte beschränken wir uns aber nicht ausschließlich auf unsere Spezialgebiete. Selbstverständlich bearbeitet unser Team auch die bei Privatpersonen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen anfallenden Rechtsgebiete, insbesondere des Zivilrechts.

Auf dem Gebiet des Steuerrechts sind wir nicht tätig, hier verweisen wir Sie gerne an fachlich spezialisierte Kollegen, mit denen wir zusammenarbeiten.

In besonderem Maße sind wir als Fachanwälte auf den nachfolgenden Fachgebieten durch spezielle Ausbildungen bzw. langjährige Erfahrung qualifiziert:

 

Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.

Medizinrecht

 

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.

Verwaltungsrecht

 

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.

Strafrecht

 

Straßenverkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Straßenverkehrsrecht

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht.

Arbeitsrecht

 

Ausländer- und Asylrecht

Das unter anderem im deutschen Asylgesetz geregelte Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen der temporären Aufnahme Verfolgter und der Abschiebung oder Einbürgerung.

Ausländer- und Asylrecht

 

Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Familienrecht

 

Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen) Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts.

Zivilrecht

 

Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).

Erbrecht

 

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

Versicherungsrecht

 

Sozialrecht

Das Sozialrecht geht im Grunde jeden etwas an, denn es kümmert sich um die soziale Belange eines Jeden, der in das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland eingebunden ist.

Sozialrecht

 

Die Definitionen der einzelnen Rechtsgebiete basieren auf Auszügen der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

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75 Jahre Grundgesetz

Ein Fest für die Demokratie: Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!

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Aufstehen für den Rechtsstaat: Die BRAK hat eine Video-Kampagne mit Youtube-Shorts ins Leben gerufen. Den Auftakt der berufsübergreifenden Kampagne macht der Bundesjustizminister.

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