Rechtsgebiete
Als Fachanwälte beschränken wir uns aber nicht ausschließlich auf unsere Spezialgebiete. Selbstverständlich bearbeitet unser Team auch die bei Privatpersonen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen anfallenden Rechtsgebiete, insbesondere des Zivilrechts.
Auf dem Gebiet des Steuerrechts sind wir nicht tätig, hier verweisen wir Sie gerne an fachlich spezialisierte Kollegen, mit denen wir zusammenarbeiten.
In besonderem Maße sind wir als Fachanwälte auf den nachfolgenden Fachgebieten durch spezielle Ausbildungen bzw. langjährige Erfahrung qualifiziert:
Medizinrecht
Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Medizinrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.
Verwaltungsrecht
Strafrecht
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.
Strafrecht
Straßenverkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Straßenverkehrsrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Ausländer- und Asylrecht
Das unter anderem im deutschen Asylgesetz geregelte Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen der temporären Aufnahme Verfolgter und der Abschiebung oder Einbürgerung.
Ausländer- und Asylrecht
Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Familienrecht
Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen) Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts.
Zivilrecht
Erbrecht
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
Erbrecht
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.
Versicherungsrecht
Sozialrecht
Das Sozialrecht geht im Grunde jeden etwas an, denn es kümmert sich um die soziale Belange eines Jeden, der in das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland eingebunden ist.
Sozialrecht
Die Definitionen der einzelnen Rechtsgebiete basieren auf Auszügen der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.