Strafrecht
Der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Titel Fachanwalt für Strafrecht bietet Gewähr für eine umfassende Zusatzausbildung mit schriftlichen Prüfungen sowie eine nachgewiesene langjährige und umfangreiche Praxis auf diesem Gebiet. Die Rechtsanwaltskammer prüft die nach § 15 FAO jährlich vorgeschriebene Fortbildung auf dem Fachgebiet
Zum Tätigkeitsbereich des Strafrechts gehören neben dem Allgemeinen Strafrecht weitere Rechtsgebiete, u.a.:
Jugendstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Straßenverkehrsstrafrecht
Führerscheinsachen
Betäubungsmittelstrafrecht
Uuntersuchungshaft und Strafvollstreckung
Ihr Anwalt für Strafrecht:
Matthias May > Zum Profil