Medizinrecht
Der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Titel Fachanwalt für Medizinrecht bietet Gewähr für eine umfassende Zusatzausbildung mit schriftlichen Prüfungen sowie eine nachgewiesene langjährige und umfangreiche Praxis auf diesem Gebiet. Die Rechtsanwaltskammer prüft die nach § 15 FAO jährlich vorgeschriebene Fortbildung auf dem Fachgebiet.
Zum Medizinrecht gehören u.a.:
Arzthaftung - Zahnarzthaftung - Tierarzthaftung
Berufsrecht der Heilberufe. Hierzu zählen u.a. Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Heilpraktiker, Hebammen, Pharmazeuten, Logopäden, Psychologen u.v.m.
Disziplinarrecht und Strafrecht der Ärzte und Zahnärzte
Vergütungsrecht der Ärzte und Zahnärzte
Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
Recht der privaten Krankenversicherung
Vertragsarztrecht
Pflegeversicherungsrecht
Apothekenrecht
Pharmazierecht
Krankenhausrecht mit Krankenhausbedarfsplanung
Ihr Anwalt für Medizinrecht:
Jean-Claude Schöninger > zum Profil