Ausländer- und Asylrecht
Seit 20 Jahren befassen wir uns mit ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Fällen und sind auf diesem Gebiet bundesweit tätig.
Im ausländerrechtlichen Bereich sowie bei Einbürgerungen vertreten wir Mandanten aus vielen Nationen.
Das Ausländerrecht und das Asylrecht sind sehr komplizierte und schwierige Materien, nicht zuletzt, weil auf Erkenntnismittel aus anderen Ländern zurückgegriffen werden muss. Die zunehmenden Einschränkungen der Rechte der in Deutschland und der EU lebenden Ausländern hat die Arbeit weiter erschwert.
Ausländerrechtliche Mandate sind in aller Regel Langzeitmandate, die meist mit einem Asylverfahren beginnen, dem die Familienzusammenführung folgt. Anschließend ergeben sich immer wieder Fragestellungen der Aufenthaltserlaubnis. Regelmäßig stehen Widerrufsverfahren an. Im optimalen Fall schließt sich die Einbürgerung an.
Wir vertreten im Bereich des Ausländerrechts auch Gewerbetreibende, welche sich in der Bundesrepublik Deutschland selbständig machen wollen. In diesem Bereich arbeiten wir auch eng mit Steuerberatern zusammen, sodass eine umfassende Beratung und Vertretung gewährleistet ist.
Herr Rechtsanwalt Jean-Claude Schöninger ist Fachanwalt für Migrationsrecht. Außerdem ist er auf diesem Gebiet auch als Autor für den Verlag C.H. Beck tätig.
Zum Bereich des Ausländerrechts gehören unter anderem auch:
das fachspezifische Strafrecht mit ganz erheblicher Bedeutung für Ausweisungen
das fachspezifische Sozialrecht, insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz
Eheschließungsverfahren mit Auslandsbezug
Ihr Anwalt für Ausländer- und Asylrecht:
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Informative Links:
Arbeitsgemeinschaft Asyl- und Ausländerrecht des Deutschen Anwaltvereins