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Ojemine Blog

Hier finden Sie immer wieder bemerkenswerte Beispiele, was beim Erben schief gehen kann. Dies soll als Anregung dienen, warum es so wichtig ist, frühzeitig jemand vom Fach aufzusuchen, der einem beim Thema Erben kompetent zur Seite steht.

Wegducken bringt nichts

Immer wieder kommt es vor, dass sich Testierende vorstellen, Sie könnten selbst ihre eigene Wahrheit bestimmen. So habe ich neulich in einem Testament gelesen: „Ich habe keinen Sohn, deshalb gibt es keine Pflichtteilsansprüche. "

 

Dies war ein fataler Irrtum des Erblassers. Er war vielleicht nicht biologisch der Vater, aber er war es rechtlich, weil seine Ehefrau während der Ehe diesen Sohn bekommen hat. Der Erblasser hat dies 30 Jahre lang hingenommen, ohne zu reagieren. Deshalb gab es jetzt einen pflichtteilsberechtigten Sohn, auch wenn dieser möglicherweise nie vom Erblasser abstammte.

 

Hätte der Erblasser rechtzeitig die Ehelichkeit angefochten, dann hätte er jetzt tatsächlich keinen Sohn gehabt.

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Der typische Problemfall stellt sich wie folgt dar: Die Ehegatten leben in durchschnittlichen Einkommensverhältnissen. Sie heiraten 2008. Ein Ehegatte erhält von seinen Eltern unentgeltlich das Eigentum an einem Reihenhaus, Wert 300000.- oder er erbt es. Die Ehe wird in 2021 geschieden. Der Wert des Reihenhauses beträgt jetzt 600000.-.  Der Ehegatte, der Eigentümer des Reihenhausgrundstückes ist, muss nun seinem Partner 150.000.- € als Zugewinnausgleich bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er gezwungen, das von seinen Eltern ahnungslos übertragene Reihenhaus zu veräußern.

Damit es dazu nicht kommt, sollte durch entsprechende Gestaltungen im Übergabevertrag und/oder im Ehevertrag entgegengewirkt werden.

Deshalb meine Empfehlung: Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.

 

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