Kümmern Sie sich um Ihr Erbe

Der Erblasser wirft ein Vermächtnis aus. Die Vermächtnisnehmer handeln nicht, obwohl sie Kenntnis haben von dem Vermächtnis. Der Erbe verstirbt. Die Vermächtnisnehmer reagieren nicht. Da es sich um ein Immobilienvermächtnis handelt, hatten sie 10 Jahre Zeit. Kurz vor Ablauf der zehnjährigen Frist kommen sie zu mir. Jetzt soll die Verjährungsfrist unterbrochen werden. Dies kann nur durch Klage oder Vereinbarungen mit den Erben geschehen. Die Erben sind unbekannt. Ob das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft eingerichtet oder nicht und ob dies rechtzeitig geschehen wird, damit die Verjährung des Anspruchs unterbrochen werden kann, ist nicht absehbar. Ich weise auf die erheblichen finanziellen Risiken hin. Letztendlich entschließt sich der Vermächtnisnehmer, die Risiken nicht einzugehen, sondern lieber den Anspruch verjähren zu lassen.

Wäre man dieses Thema gleich nach dem Ableben des Erblassers, da wo der Vermächtnisanspruch entstanden ist, angegangen, hätte dieser Anspruch gerettet werden können.

Immer wieder erlebe ich es, dass Menschen versuchen, diesen Dingen, die sie als unangenehm betrachten, zunächst aus dem Weg zu gehen. Irgendwann realisieren sie, dass sie diese Dinge nicht aus dem Weg gehen können. Manchmal rechtzeitig, manchmal zu spät.

Deshalb mein Rat: Verfolgen Sie Ihre Ansprüche gleich, nicht erst wenn es zu spät ist.

Unsere Kanzlei

Fachanwälte Villa Schauenburg
Lotzbeckstr. 27
77933 Lahr

Standort anzeigen

75 Jahre Grundgesetz

Ein Fest für die Demokratie: Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!

75 Jahre Grundgesetz

Aufstehen für den Rechtsstaat: Die BRAK hat eine Video-Kampagne mit Youtube-Shorts ins Leben gerufen. Den Auftakt der berufsübergreifenden Kampagne macht der Bundesjustizminister.

Aufstehen für den Rechtsstaat

Qualitätssicherung

Mitglied Deutscher Anwaltverein: Wir machen uns stark für Sie. Mit ständigen Fortbildungen bleiben wir auf der Höhe der Rechtsprechung.

Mitglieder Deutscher Anwaltverein